Optimale Erfolge erzielen
Zivil- und Zivilprozessrecht
Prozesse rasch und erfolgreich abschließen
Das Zivilrecht – auch Privatrecht genannt – regelt die Rechtsbeziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander. Die Basis dieser Rechtsbeziehungen ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und eine Vielzahl weiterer Spezialgesetze. Eine Vielzahl an Rechtstreitigkeiten ist mit dem Schadenersatzrecht verbunden und soll – wenn besondere Gründe („Zurechnungsgründe“) vorliegen – eine Überwälzung des Schadens stattfinden.
Wir beraten Sie gerne.
Das Zivilrecht – auch Privatrecht genannt – regelt die Rechtsbeziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander. Die Basis dieser Rechtsbeziehungen ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und eine Vielzahl weiterer Spezialgesetze. Eine Vielzahl an Rechtstreitigkeiten ist mit dem Schadenersatzrecht verbunden und soll – wenn besondere Gründe („Zurechnungsgründe“) vorliegen – eine Überwälzung des Schadens stattfinden.
Zusätzlich gibt es für einzelne Gruppen Gesetze, die deren Beziehungen regeln. Zum Beispiel regelt das Konsumentenschutzgesetz die Beziehung zwischen Unternehmen und Konsumenten und bietet den Konsumenten einen weitergehenden Schutz als das ABGB. Das Verkehrsrecht wiederum setzt sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften zusammen und ist es (auch) hier notwendig sämtliche Rechtsvorschriften verknüpfend zu verstehen.
Wir erzielen regelmäßig ein optimales Ergebnis für unsere Mandanten, indem wir kurze, aber harte und intensive außergerichtlichen Verhandlungen führen. Für den Fall, dass sich die Gegenseite (trotz aller Bemühungen unsererseits) partout nicht vergleichen will, wird der Gerichtsweg bestritten. Auch hier sind Erfolg und Effizienz unsere obersten Prämissen.
Auch in Gerichtsverfahren ist unser Netzwerk hilfreich, zumal in komplexen Verfahren vorbereitend und/oder unterstützend (Privat-)Sachverständige hinzuzuziehen sind. So sind beispielsweise in Prozessen wegen Baumängeln meist Sachverständigengutachten einzuholen.
Der Ablauf der meisten gerichtlichen Verfahren ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. Die Verhandlungen finden mündlich und (zumeist) öffentlich statt und wird den Streitparteien die Möglichkeit gewährt ihren Rechtsstandpunkt zu äußern. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beschaffung und Aufbereitung des Beweismaterials und bereiten diese auf ihre Aussage bei Gericht vor. Nachdem die meisten Mandanten keine Gerichtserfahrung besitzen, ist es wichtig diese optimal auf die ungewohnte Situation vorzubereiten um den bestmöglichen Erfolg erzielen zu können.
“Recht zu haben ist nur halb so schön, wenn kein anderer Unrecht hat.“
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Mag. Andreas Weinwurm
Dr. Reinhard Mikula, LL.M.
Mag. Jörg Hemmer
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