Aufenthaltsgenehmigungen,
Staatsbürgerschaft und sonstigen Fremdenrechtssachen.
Fremdenrecht
Wir meistern die rechtlichen Hürden.
Heiß umfehdet, wild umstritten, liegst dem Erdteil du inmitten…
Die zentrale Lage von Österreich mit Wien als der angeblich lebenswertesten Stadt der Welt macht uns zum Anziehungspunkt und zur Sehnsucht vieler ausländischer Bürger.
Wir beraten Sie gerne.
“Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!“
Papst Leo XIII
Was beinhaltet das Fremdenrecht?
Das Fremdenrecht regelt einerseits durch das Fremdenpolizeigesetz (FPG) die Überwachung der Ein- und Ausreise, aufenthaltsbeendende Maßnahmen sowie das Visaregime für den Aufenthalt bis zu 6 Monaten und durch das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) den vorübergehenden Aufenthalt und die Niederlassung über die Dauer von sechs Monaten hinaus.
Wir unterstützen Sie vor Behörden, wenn Sie einen neuen Aufenthalt in Österreich begründen wollen oder Sie Hilfe bei der Verlängerung Ihres bisherigen Aufenthaltstitels brauchen. Genauso beraten wir Sie über einen aufenthaltsrechtlichen Zweckänderungsantrag, sodass auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse und auch eventuell geänderte Lebensumstände bestmöglich eingegangen werden kann.
Speziell im Hinblick auf die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist eine bestimmte Art von Aufenthaltsberechtigung Grundvoraussetzung für die Erlangung.
Sollte es einmal aus welchen Gründen auch immer zu einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme durch die Behörde kommen, weil Ihnen Verletzungen der gesetzlichen Einreisebestimmungen vorgeworfen werden bzw Ihnen unrechtmäßig ein weiterer Aufenthalt verwehrt wird, helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihres Rechts, sodass der legale Aufenthalt in Österreich so lange als möglich aufrechterhalten bzw neu begründet werden kann. Dies umfasst sowohl (Rechtsmittel-)Verfahren vor Behörden als auch Gerichten.
Wo wir unterstützen können!
Wir helfen Ihnen die rechtlichen Hürden zu meistern.
Rechtliche Vertretung ist Vertrauenssache. Bei einem persönlichen Erstgespräch können Sie sich von unserer Kompetenz überzeugen und sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie die dafür voraussichtlich anfallenden Kosten informieren.
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