Aufenthaltsgenehmigungen,
Staatsbürgerschaft und sonstigen Fremdenrechtssachen.

Fremdenrecht

Wir meistern die rechtlichen Hürden.

Heiß umfehdet, wild umstritten, liegst dem Erdteil du inmitten… 

Die zentrale Lage von Österreich mit Wien als der angeblich lebenswertesten Stadt der Welt macht uns zum Anziehungspunkt und zur Sehnsucht vieler ausländischer Bürger.

Wir beraten Sie gerne.

Die Bürokratie, Sprachbarrieren, kulturelle Missverständnisse und strenge, sich laufend ändernde Gesetze machen es Fremden oft nicht leicht. Wir können helfen, die rechtlichen Hürden zu meistern, um in Österreich Fuß zu fassen. Wir helfen etwa bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen, der Erlangung der Staatsbürgerschaft und sonstigen Fremdenrechtssachen.

“Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!“

Papst Leo XIII

Was beinhaltet das Fremdenrecht?

Das Fremdenrecht regelt einerseits durch das Fremdenpolizeigesetz (FPG) die Überwachung der Ein- und Ausreise, aufenthaltsbeendende Maßnahmen sowie das Visaregime für den Aufenthalt bis zu 6 Monaten und durch das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) den vorübergehenden Aufenthalt und die Niederlassung über die Dauer von sechs Monaten hinaus.

 

Wir unterstützen Sie vor Behörden, wenn Sie einen neuen Aufenthalt in Österreich begründen wollen oder Sie Hilfe bei der Verlängerung Ihres bisherigen Aufenthaltstitels brauchen. Genauso beraten wir Sie über einen aufenthaltsrechtlichen Zweckänderungsantrag, sodass auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse und auch eventuell geänderte Lebensumstände bestmöglich eingegangen werden kann. 

Speziell im Hinblick auf die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist eine bestimmte Art von Aufenthaltsberechtigung Grundvoraussetzung für die Erlangung.

Sollte es einmal aus welchen Gründen auch immer zu einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme durch die Behörde kommen, weil Ihnen Verletzungen der gesetzlichen Einreisebestimmungen vorgeworfen werden bzw Ihnen unrechtmäßig ein weiterer Aufenthalt verwehrt wird, helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihres Rechts, sodass der legale Aufenthalt in Österreich so lange als möglich aufrechterhalten bzw neu begründet werden kann. Dies umfasst sowohl (Rechtsmittel-)Verfahren vor Behörden als auch Gerichten.

Wo wir unterstützen können!

Wir helfen Ihnen die rechtlichen Hürden zu meistern.

Rechtliche Vertretung ist Vertrauenssache. Bei einem persönlichen Erstgespräch können Sie sich von unserer Kompetenz überzeugen und sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie die dafür voraussichtlich anfallenden Kosten informieren.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Unsere Spezialisten

Mag. Andreas Weinwurm

PRAGMATISCH, PRAKTISCH, KOMPETENT.
über mich