Mag. Andreas Weinwurm
Wer schuldig ist, braucht einen guten Rechtsanwalt. Wer unschuldig ist, braucht den Besten.
Übersicht und Erfahrung
Nicht nur beim Tennismatch, auch vor Gericht gewinne ich gerne. Durch meine jahrelange Verhandlungserfahrung vor Zivil- und Handelsgerichten gelingt es mir, für meine Klienten die bestmöglichen Ergebnisse vor Gericht zu erzielen.
Lebenslauf
Meine juristische Ausbildung an der Universität Wien habe ich im Jahr 2011 abgeschlossen und im Anschluss das Gerichtsjahr im Sprengel des OLG Wien absolviert.
Nach einer zweijährigen Konzipientenzeit in einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Wien habe ich im Jahr 2014 meine Ausbildung bei der JEANNEE Rechtsanwalt GmbH als Rechtsanwaltsanwärter fortgesetzt und im Jahr 2015 die Rechtsanwaltsprüfung positiv absolviert.
Seit dem Jahr 2017 bin ich selbständiger Rechtsanwalt und ständiger Kooperationspartner der JEANNEE Rechtsanwalt GmbH.
Der Schlüssel zum Erfolg
Schwerpunkte
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Zivil- und Zivilprozessrecht, Erbrecht, Fremdenrecht (insbesondere Aufenthaltsrecht) und Strafrecht. Ich vertrete meine Klienten sowohl in allgemeinen Schadenersatzprozessen als auch in komplexen Baumängelverfahren.
Sowohl für die Errichtung als auch formelle und inhaltliche Prüfung von Testamenten stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Gerne begleite ich Sie auch im Verlassenschaftsverfahren und helfe Ihnen Ihren Erb- oder Pflichtteilsanspruch durchzusetzen.
Im Fremden- bzw Aufenthaltsrecht berate ich in Bezug auf den geeigneten Aufenthaltstitel und vertrete in Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsgerichten.
Ich verteidige in sämtlichen gerichtlichen Strafsachen (zB Gewalt-, Vermögens- oder Suchtmitteldelikte). Unabhängig davon, ob sich ihr Verfahren noch im Ermittlungsstadium befindet oder Sie bereits angeklagt wurden oder in Untersuchungshaft sitzen, bin ich der richtige Anwalt für Sie.
Pragmatisch. Praktisch. Kompetent.
Expertenwissen...
...zum Nachlesen
Irreführende Werbung mit nicht repräsentativer Datentransfergeschwindigkeit
Die beworbene Höchstgeschwindigkeit war deutlich höher als die tatsächlich verfügbare Geschwindigkeit.
Enterbung / Pflichtteilsrecht / Kein Kontakt, kein Geld?
Nachkommen, Ehegatten oder eingetragene Partner sind von der gesetzlichen Erbfolge erfasst und könnten dadurch einiges erben. Zumindest steht den oben genannten jedoch ein gesetzlich zustehender
Formungültigkeit der notariellen letztwilligen Verfügung – kein Verzicht auf Unterschrift / Handzeichen ohne Rechtfertigung
In der Entscheidung 2 Ob 106/23m ist die folgende Erkenntnis maßgebend. Bei Errichtung einer notariellen letztwilligen Verfügung iSd 583 ABGB ist besondere Vorsicht walten zu
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Eine Pönale oder Konventionalstrafe gemäß § 1336 ABGB ist eine Vertragsstrafe, die von den Vertragspartnern für konkret zu bestimmende Anlassfälle als pauschalierter Schadenersatz vereinbart werden
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Sie wollen ein Grundstück, ein Haus oder Ihre Wohnung verschenken? Folgende Checkliste zeigt die wichtigsten Punkte, die in der Vertragsurkunde zu beachten sind. Details sind