Rechtsanwältin
Mag. Adriana Lukas-Jeannée
Mit Rat und Tat vom Wunsch zum Ziel.
Übersicht und Erfahrung
Dank meiner langjährigen Erfahrung und sorgfältiger Vertragserrichtung helfe ich Ihnen Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden. Als Rechtsanwältin setze ich alles daran, Ihren Konflikt in einen Erfolg zu verwandeln. Als Mediatorin unterstütze ich Sie im privaten und unternehmerischen Bereich als allparteiliche Dritte auf dem Weg vom Konflikt zur konsenfähigen Lösung, um eine neue Kultur des Miteinanders zu finden.
Lebenslauf
Ich habe das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien absolviert und 2009 abgeschlossen. Davor durfte ich ein Semester an der Universität Utrecht im Rahmen eines Erasmusaufenthalts studieren, was nicht nur juristisch, sondern vor allem auch persönlich eine besonders bereichernde Erfahrung war.
Nach dem Studienabschluss absolvierte ich das Gerichtsjahr in Wien und arbeitete ab März 2011 als Rechtsanwaltsanwärterin im toplaw-Team.
Die Rechtsanwaltsprüfung habe ich im Oktober 2013 erfolgreich bestanden. Nach meiner Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Jahr 2015 wurde ich als Rechtsanwältin in die Partnerschaft bei Jeannée Mikula & Partner Rechtsanwälte aufgenommen.
Im Jahr 2017 habe ich eine Fortbildung zur zertifizierten Datenschutzbeauftragten abgeschlossen. Seit 2020 darf ich mich nach der Zertifizierung zum Stiftungsvorstand auch Certified Foundation Director nennen.
Der Schlüssel zum Erfolg
Schwerpunkte
Meine Schwerpunkte liegen im Unternehmens-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht und den hiermit verbundenen Querschnittsmaterien, insbesondere Vertragsrecht, Unternehmenserwerbe und –verkäufe, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.
Für die Beratung und Begleitung bei der Umsetzung von Strategien und der Erreichung Ihrer Ziele bin ich die richtige Ansprechpartnerin. Gerne berate ich Sie auf Deutsch oder auf Englisch.
WAS VORSTELLBAR IST, IST AUCH MACHBAR.
Expertenwissen...
...zum Nachlesen
Generative KI
Software Engineering und Geschäftsanwendungen im Wandel. Die transformative Kraft der generativen KI ist vergleichbar mit den Auswirkungen der öffentlichen Einführung des Internets im Jahr 1993,
Ausgewählte Haftungsbestimmungen bei der Unternehmensnachfolge (Unternehmenskauf /Unternehmenspacht)
(Stand November 2023) Der Unternehmenserwerb (die Unternehmensnachfolge) wie auch die Pacht eines Unternehmens stellt Käufer und Verkäufer wie auch Pächter und Verpächter vor zahlreiche rechtliche
Enterbung / Pflichtteilsrecht / Kein Kontakt, kein Geld?
Nachkommen, Ehegatten oder eingetragene Partner sind von der gesetzlichen Erbfolge erfasst und könnten dadurch einiges erben. Zumindest steht den oben genannten jedoch ein gesetzlich zustehender
Formungültigkeit der notariellen letztwilligen Verfügung – kein Verzicht auf Unterschrift / Handzeichen ohne Rechtfertigung
In der Entscheidung 2 Ob 106/23m ist die folgende Erkenntnis maßgebend. Bei Errichtung einer notariellen letztwilligen Verfügung iSd 583 ABGB ist besondere Vorsicht walten zu