EU Markenrechtsreform – Die neue Unionsmarke

EU Markenrechtsreform – Die neue Unionsmarke

Die neue EU Markenrechtsreform (VO 2015/2424 und RL 2015/2436) bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Mit der Reform wurde das Markenrecht modernisiert und entspricht nun den aktuellen Anforderungen. Die Unionsmarkenverordnung trat am 23.03.2016 in Kraft, während die neue EU Markenrichtlinie von den Mitgliedern bis Anfang 2019 umzusetzen ist. Allerdings ist das nationale Markenrecht bereits vor der Umsetzung im Sinne der EU Markenrichtlinie richtlinienkonform auszulegen (= richtlinienkonforme Interpretation). Die wichtigsten Änderungen werden hier im Überblick dargestellt.

weitere spannende Artikel zu diesem Thema

Generative KI

Software Engineering und Geschäftsanwendungen im Wandel. Die transformative Kraft der generativen KI ist vergleichbar mit den Auswirkungen der öffentlichen Einführung des Internets im Jahr 1993,

Read More »
DISCLAIMER
Diese Information wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für die darin enthaltenen Inhalte wird weder für Vollständigkeit noch Richtigkeit eine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Eine individuelle Beratung wird hiermit nicht ersetzt.