Endlich – die Umsetzung der EU-Whistleblowing-/Hinweisgeber-Richtlinie in Österreich ist erfolgt

Endlich – die Umsetzung der EU-Whistleblowing-/Hinweisgeber-Richtlinie in Österreich ist erfolgt

Im April 2022 haben wir darüber berichtet, dass Österreich bei der Umsetzung der EU-Whistleblowing-/Hinweisgeber-Richtlinie in Verzug ist, die eigentlich bereits bis 17.12.2021 umgesetzt hätte werden müssen. Jetzt ist es aber doch endlich so weit: Ziemlich genau mit einem Jahr Verspätung wurde der Gesetzesentwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz dem Parlament endlich vorgelegt und wurde es tatsächlich am 01.02.2023 auch im Nationalrat beschlossen.  

Im Detail:

Zweck dieses Bundesgesetzes ist es gemäß dessen § 1, in Lebensbereichen von besonderem öffentlichen Interesse die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten zu bestärken, indem Hinweisen auf Rechtsverletzungen einfache Verfahren mit vorhersehbaren Abläufen zur Verfügung stehen. Dabei sind Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber und Personen in ihrem Umkreis vor persönlichen Nachteilen zu schützen und unbegründete oder ungerechtfertigte Verdächtigungen zu verhindern.

Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Sektors mit 50 oder mehr Beschäftigten sind ab 17.12.223 verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten, über welchen Whistleblower bestimmte Rechtsverstöße melden können. Bis 17.12.2023 gilt diese Verpflichtung bereits für alle Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit mehr als 249 Beschäftigten.

Aber warum eigentlich das Ganze? – Natürlich besteht die Verpflichtung zu Umsetzung der EU-Richtlinie, aber im Grunde sind Hinweisgebersysteme für ein funktionierendes Compliance-Management-Systemen mittlerweile einfach notwendig. Unter anderem durch solche Systeme soll ermöglicht werden, dass sowohl private als auch öffentliche juristischen Personen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen können und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden können, um Rechtsverstöße zu vermeiden. Dadurch werden Haftungsrisiken minimiert und können etwaige Schäden eventuell begrenzt werden.

Die praktische Umsetzung ist aber gar nicht so einfach und bringt einige spannenden Rechtsfragen im Bereich Compliance allgemein, Datenschutz, Arbeitsrecht, usw mit sich. Hier ist jedenfalls angeraten, sich als Unternehmen professionellen Rat einzuholen und sich auch bei der technischen Umsetzung unterstützen zu lassen.

Quellen:

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/BNR/695/fname_1517294.pdf

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230202_OTS0184/hinweisgeberinnenschutzgesetz-pflichten-und-chancen-fuer-unternehmen-bild https://www.pwc.at/de/dienstleistungen/unternehmensberatung/forensic-services/whistleblower-vorwuerfe/whistleblower-channel.html?gclid=EAIaIQobChMI_vWl-sSA_QIVpwSiAx3gNg4CEAAYASAAEgJeSfD_BwE

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