Pauschaler Aufwandersatz in AGB
Der OGH prüfte die AGB Klauseln eines Mietwagenunternehmens, wonach Mieter für fehlenden Kraftstoff einen pauschalen Aufwandersatz in Höhe EUR 3,60 pro Liter zahlen müssen.
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Der OGH prüfte die AGB Klauseln eines Mietwagenunternehmens, wonach Mieter für fehlenden Kraftstoff einen pauschalen Aufwandersatz in Höhe EUR 3,60 pro Liter zahlen müssen.
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