Kündigung von Mietern nach dem MRG – Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Kündigungsgrundes
Ein Bestandverhältnis welches dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt, kann vom Vermieter nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Die einzelnen Kündigungsgründe sind in § 30