(Kein) Schadenersatz wegen Manipulationssoftware bei Diesel-PKW
Kein Schadenersatz für den Käufer wegen des Einbaus von Manipulationssoftware bei einem Dieselmotor, wenn er das Fahrzeug auch in Kenntnis dieses Umstands erworben hätte.
Kein Schadenersatz für den Käufer wegen des Einbaus von Manipulationssoftware bei einem Dieselmotor, wenn er das Fahrzeug auch in Kenntnis dieses Umstands erworben hätte.
Kürzlich entschied der Oberste Gerichthof (im verstärkten Senat), welche Formerfordernisse bei der Schenkung von Wertpapieren notwendig sind, da dies (aus Sicht des OGH) eine Rechtsfrage
Seit dem Zivilrechtsänderungsgesetz 2004 besteht die Möglichkeit gemäß § 364 Abs 3 ABGB auf Unterlassung des Entzugs von Licht durch Bäume des Nachbarn (sog. Immission)
Die Erblasserin setzte während eines Krankenhausaufenthalts eine Freundin als ihre Alleinerbin ein und beschränkte das Erbrecht ihrer Tochter auf den gesetzlichen Pflichtteil. Zu diesem Zeitpunkt
Beabsichtigen Arbeitgeber umfangreichere Personalkürzungen vorzunehmen, so sind sie nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) gesetzlich dazu verpflichtet, die bevorstehenden Maßnahmen beim AMS im Rahmen des sogenannten Frühwarnsystems
Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.01.2018, zu Geschäftszahl 8 Ob 131/17y, über die konkreten Rechtsfolgen einer Stornierung des Werkvertrags abgesprochen.
Der Kläger, ein zwölfjähriger Junge, klagte die Liftbetreiber eines Schlepplifts, weil er sich infolge eines Sturzes vom Schlepplift seine Schneidezähne ausschlug. Der Unfall ereignete sich
Wenn zwei natürliche Personen gemeinsam eine Wohnung erwerben, welche untrennbar mit Wohnungseigentum verbunden ist, liegt gemäß Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) eine Eigentümerpartnerschaft vor. Die Partner
Eine tierliebende Mieterin hat jahrelang zweimal täglich bis zu 50 Tauben im Innenhof eines Wohnhauses gefüttert und ihr Verhalten auch nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung der
eine Marke der JEANNEE Rechtsanwalt GmbH
Bösendorferstraße 5/7-8
1010 Wien
Telefon +43 1 505 77 00
Fax +43 1 505 77 00-34
E-Mail office@toplaw.at
Leogangerstraße 51
5760 Saalfelden am Steinernen Meer