JEANNEE Rechtsanwalt GmbH

Eine GmbH „online gründen“

Abstandhalten und die Vermeidung von Versammlungen sind das Gebot der Stunde. So wird auch stetig daran gefeilt, das physische Aufsuchen eines Notars (zum Beispiel für die Beglaubigung einer Unterschrift) hintanzuhalten. Zur Gründung einer GmbH ist ein physischer Kontakt bereits seit 2019 nicht mehr erforderlich.

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Die Generalversammlung am Smartphone

In Zeiten von social distancing und Ausgangsbeschränkungen können Generalversammlungen als „virtuelle Versammlungen“ abgehalten werden. Mit geeigneten Apps kann die Generalversammlung nunmehr auch am Smartphone „stattfinden“.

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