Onlineplattformen wie Airbnb, 9flats und Wimdu boomen. Immer mehr Österreicher stellen ihre eigene Wohnung fremden Gästen zur Verfügung. Was muss der Gastgeber dabei beachten?
Wer seine Wohnung über Vermietungsplattformen zur Verfügung stellt, sollte unter anderem folgende Punkte beachten:
Steuern: Auch bei einer kurzzeitigen Vermietung fallen grundsätzlich Steuern an. Verdient man als privater Vermieter mehr als EUR 730,00 pro Jahr dann werden „Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit“ erzielt. Der Gewinn ist zu versteuern.
Ortstaxe: Für den Aufenthalt in einer Privatunterkunft gegen Entgelt muss grundsätzlich eine Ortstaxe (Kommunalsteuer) bezahlt werden, widrigenfalls muss der Vermieter mit Strafen von ca EUR 2.100,00 (Wien) rechnen.
WEG: Wer seine Wohnung regelmäßig Gästen zur Verfügung stellt, braucht dafür grundsätzlich die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.
Mietrecht: Viele Mietverträge sehen ein Verbot der Untervermietung bzw der teilweisen Überlassung der Wohnung vor.
Versicherung: Bevor Sie die eigenen vier Wände anderen zur Verfügung stellen prüfen Sie Ihre Versicherungspolizze. Im Falle einer gewerblichen Nutzung greift die Haushaltsversicherung nicht. Von der üblichen Haushaltsversicherung sind Glasbruch, Feuer-, Einbruchs- und Haftpflichtversicherung gedeckt, vorausgesetzt die Schäden werden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Haftpflichtversicherung: Für einige Schäden wie zB Beschädigung von Bildern, Geschirr und Fernseher kommt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Gastes auf. Diesbezüglich empfiehlt es sich im Vorfeld beim Kunden nachzufragen, ob er über eine Haushaltsversicherung (Haftpflichtversicherung) verfügt und sich von diesem die Polizze mailen zu lassen. Für Reisende ist eine erweiterte Haushaltsversicherung ratsam. Diese deckt kleinere Schäden, bei einem Aufenthalt von unter einem Monat ab.
Inventarliste: Ratsam ist es vor jeder Vermietung der Wohnung eine Inventarliste anzufertigen, samt dem Aufnahmedatum und diversen Fotos. Damit es zu keinen Streitigkeiten kommt, sollte man mit dem Gast eine Wohnungsbegehung durchführen und eventuell bereits vorhandene Schäden festhalten.