Das lange Warten hat ein Ende. Der Nationalrat hat die adaptierte Version des Bundes-Energieeffizienzgesetzes am 01.06.2023 beschlossen. Die Neufassung des EEffG scheiterte zuerst an der Zweidrittelmehrheit, weswegen es einfachgesetzlich beschlossen werden musste. Die Novelle hat weite Teile des gescheiterten ursprünglichen Gesetzesvorhabens übernommen.
Der Sinn des Gesetzes besteht darin, den Energieverbrauch von staatlichen Einrichtungen, Großunternehmen und den Energieunternehmen zu senken und somit der Klimakrise entgegenzuwirken.
Keine Verpflichtungen für Länder
Die anfangs notwendige Zweidrittelmehrheit ist entfallen. Nun fehlen in der Novelle einzelne Bestimmungen, die die einzelnen Bundesländer direkt betroffen hätten. Somit werden den Bundesländern nur Richtwerte festgelegt und keine direkt verpflichtenden Energieeffizienzmaßnahmen angeordnet.
Verpflichtungen für Großunternehmen
Unternehmen, die mindestens 250 Vollzeitbeschäftigte oder über 50 Mio. an Umsatz haben und die Bilanzsumme über 43 Mio. liegt, werden in Zukunft dazu verpflichtet, Energieaudits durchzuführen bzw. ein anerkanntes Managementsystem einzuführen und aufrechtzuerhalten.
In Österreich sind davon rund 2000 Unternehmen betroffen. Klein und Mittelbetriebe (KMU) sind von dem Gesetz (noch) nicht miterfasst. Sie können aber freiwillig Energiemanagementmaßnahmen ausführen.
Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird alle vier Jahre in einem standardisierten zusammenfassenden Bericht dokumentiert.
Der Bericht enthält Informationen zum Energieverbrauch aller Energiequellen und deren Abwärme-Potenzialen, Informationen zu den Hauptfaktoren des Energieverbrauchs und den Hauptverbrauchsbereichen sowie Informationen zu Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Auch muss das jährliche Einsparpotenzial der Maßnahme in kWh nachgewiesen werden.
Darüber hinaus enthält der Bericht Informationen zu Investitionskosten und jährlichen Energiekosteneinsparungen sowie Informationen zu Energieeffizienzmaßnahmen der letzten 4 Jahre.
Änderungen für Energielieferunternehmen
Mit der Novelle kommt das Ende der Lieferverpflichtung von Energielieferunternehmen. Stattdessen kommt die Pflicht, Beratungsstellen für Haushalte einzurichten. Die Beratung muss kostenlos über Telefon und zu üblichen Geschäftszeiten angeboten werden. Unternehmen, die mehr als 35 GWh an Haushalte in Österreich geliefert haben, müssen zusätzliche Beratungsstellen zu Energieverbrauch, -einsparung, -kosten und -preisentwicklungen bereitstellen. Eine Aufklärung über Möglichkeiten zum Energiesparen muss auch auf der Webseite des Unternehmens verfügbar gemacht werden.
Für das Nichterfüllen der genannten Pflichten droht dem Unternehmen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 50.000 Euro.
Die Einsparungsziele
Die Energieeffizienzziele wurden in der Novelle verpflichtend festgelegt. Eines der Ziele ist der Endenergieverbrauch eines Regelenergiejahres von nur 920 Petajoule im Jahre 2030. Davor lag das Ziel bis 2020 einen Endenergieverbrauch von 1050 Petajoule zu erreichen.
Bekämpfung von Energiearmut
In Zukunft soll es auch eine Koordinierungsstelle eingeführt werden, die die Koordination zwischen unterschiedlichen Behörden, Energieversorgungsunternehmen, Gebietskörperschaften und sozialen Einrichtungen zusammenführt, um die Energiearmut beim Energiefonds zu bekämpfen.
Neue Regelungen für Heizungszähler
Anforderungen für die Installation von individuellen Zählern für Heizung, Kühlung und Warmwasser in neuen und bestehenden Häusern wurden aktualisiert. Allerdings können Bestandsgebäude von dieser Maßnahme ausgenommen werden, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dagegen sprechen. Genaue Ausnahmen müssen von der E-Control noch festgelegt werden.
Darüber hinaus sollten Wärmezähler oder Kostenverteiler nach Möglichkeit fernablesbar sein und auch bestehende Gebäude bis 2027 nachgerüstet werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Quellen:
https://industriemagazin.at/energie/bundes-energieeffizienzgesetz-was-die-industrie-wissen-sollte/#blockid-4318187https://positionen.wienenergie.at/blog/energieeffizienzgesetz-beschlossen/