Eine gute Rechtsschutzversicherung sollte Sie bei der „Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen“ umfangreich schützen. Um einen möglichst umfassenden Rechtsschutz zu genießen, ist es wichtig sich – vor Vertragsabschluss – über die jeweiligen Bausteine gut beraten zu lassen. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie nicht automatisch bei jedem Rechtsstreit. Umso wichtiger ist es, die für den eigenen Bedarf passenden Produkte bzw Bausteine auszuwählen. Ebenso ist bei Rechtsschutzversicherungen auf die in der Polizze angeführten Risikoausschlüsse und Ablehnungsgründe Bedacht zu nehmen.
Rechtsschutzversicherungen bieten Ihnen je nach Ausgestaltung nationalen oder weltweiten Schutz. Je nach Sparte gibt es allerdings unterschiedliche Wartefristen (bis zu 12 Monaten). Für Streitigkeiten, die vor bzw während der oben genannten Wartefristen auftreten gibt es keinen Versicherungsschutz.
Es gibt allerdings auch Rechtsbereiche, die von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht umfasst sind, wie zB Vermögensanlage/Investments, Glückspiel/Wetten, Patent-und Urheberrecht, Vergaberecht.
Die Bausteine im Einzelnen (Vgl hierzu auch Konsument 3/2017 Rechtsschutz-Versicherung S 10ff):
Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung
– Schadenersatz-Rechtsschutz
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eins erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens
– Straf-Rechtsschutz
Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen eines Verkehrsunfalls oder einer Übertretung diesbezüglicher Rechtsvorschriften
– Führerschein-Rechtsschutz
Vertretung im Verfahren wegen Entziehung und Wiederausfolgung der Lenkerberechtigung im Sinne des KFG
– Lenker Rechtsschutz
beinhaltet die oben besprochenen Rechtsschutzgebiete, eingeschränkt auf die Geltendmachung von Ansprüchen als Lenker eins fremden Fahrzeuges
– Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die das versicherte Fahrzeug, den Anhänger oder Zubehör betreffen
Allgemeiner Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
– Schadenersatz-Rechtsschutz
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens
– Straf-Rechtsschutz
Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden wegen fahrlässiger strafbarere Handlungen und Unterlassungen
– Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Streitigkeiten aus einem Arbeits- oder Lehrverhältnis vor dem Arbeitsgericht
– Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern über Beitragszahlungen, Zuschläge, usw vor Gerichten
– Beratungs-Rechtsschutz
Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft einmal pro Monat; hiervon ausgenommen sind Steuern, Zoll und sonstige Abgaben durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar (Erstberatung)
– Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträge über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen; Bei diesem Baustein gibt es je nach Versicherungsanbieter erhebliche Unterschiede bei Deckungen sowie etwaige Ausschlüsse; dieser Baustein ist meist erst durch zwei andere Bausteine abschließbar
– Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Wahrnehmung von Interessen aus Wohnungseigentum sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus der Beschädigung des versicherten Objekts entstehen
– Rechtsschutz aus Erb-und Familienrecht
Streitigkeiten aus dem Bereich des Erbrechts sowie des Obsorgerechts
– Patienten Rechtsschutz
Behandlungsfehler, Schlampereien, mangelnde Aufklärung durch Ärzte, usw
– Mobbing-und Stalking-Rechtsschutz
Einstweilige Verfügungen bei ständigem Nachstellen, SMS –Bombardements, Anrufterror, Mobbing auf sozialen Medien; unter Umständen ist hiervon auch die Übernahme von Kosten für eine etwaige psychologische Betretung erfasst;
– Daten-Rechtsschutz
Hilft bei der Geltendmachung des Auskunfts-, Löschungs- oder Richtigstellungsbegehren gegen private Dienstanbieter