Sie wollen ein Grundstück, ein Haus oder Ihre Wohnung verschenken? Folgende Checkliste zeigt die wichtigsten Punkte, die in der Vertragsurkunde zu beachten sind. Details sind freilich dann von dem beauftragen Vertragserrichter zu berücksichtigen.
- 1 Präambel/Geschenkgegenstand
- Genaue Beschreibung des Schenkungsgegenstandes, also bei Immobilien/Liegenschaften: Einlagezahl, gegebenenfalls Grundstücksnummern, Katastralgemeinde und Grundbuchsgericht, Qualität der Grundstücke, Bezeichnung des Objektes (Wohnung/Haus/unbebautes Grundstück)
- Zubehör
- Belastungen; was passiert mit diesen? Werden sie gelöscht/übernommen, wenn letzteres, wie hoch ist deren Wert, damit man hieraus eine etwaige Gegenleistung ableiten kann
- Wenn eine Partei minderjährig ist, sollten hier Ausführungen dazu getroffen werden
- Welche Formvorschriften sind zu beachten? Notariatsakt?
- 2 Schenkungsvereinbarung
- Hinweis auf die Schenkungsabsicht (Unentgeltlichkeit genügt nicht!)
- Vertragsannahmeerklärung
- 4 Wirkliche Übergabe
- bei Liegenschaften muss eine tatsächliche Übergabe erfolgen, der Vertrag sollte daher zumindest die Erklärung „Übergabe durch gemeinsame Begehung und Übergabe der Verwaltungsunterlagen“ enthalten;
- auch ein Verrechnungsstichtag ist zu vereinbaren, damit klar ist, ab wann der Geschenknehmer die mit der Liegenschaft verbundenen Kosten und das Risiko trägt
- 5 Widerrufsverzicht
Grundsätzlich ist einseitiger Widerruf einer Schenkung nicht möglich. Das Gesetz sieht allerdings eine Widerrufsmöglichkeit vor wegen:
- Bedürftigkeit des Geschenkgebers
- Undank des Geschenkgebers
- Verkürzung des Unterhaltes (der Anspruch steht auch dem zur Zeit der Schenkung gezeugten, noch ungeborenen Kind zu)
- Verkürzung des Pflichtteiles
- nachgeborener Kinder
- Schenkungen im Rahmen eines Verlöbnisses und Widerruf durch den schuldlosen Teil
- Schenkungen an Verlobte durch außenstehende Dritte und Widerruf bei Auflösung des Verlöbnisses. Den Außenstehenden darf daran kein Verschulden treffen.
Der Widerrufsverzicht des Schenkers kann durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten des Beschenkten ersetzt werden. Der Widerrufsverzicht bedeutet (nur), dass die Schenkung nicht grundlos widerrufen werden darf und bindet den Geschenkgeber (nur) obligatorisch (OGH 04.09.2014, 5 Ob 39/14t).
- 7 Gewährleistung
- Hier sollte klargestellt werden, dass der Geschenkgeber den Schenkungsgegenstand auch tatsächlich verschenken darf
- Weitere Gewährleistungen sind Verhandlungssache
- 8 Daten für Abgabenbemessung
- Einheitswert bzw Grundstückswert zur Berechnung der Eintragungsgebühr und der Grunderwerbsteuer
- Verwandtschaftsverhältnis der Parteien, damit eruiert werden kann, ob ein begünstigter Erwerbsvorgang nach § 26a GGG vorliegt
- 9 Kosten und Gebühren
Kosten- und Gebührentragungspflicht (hat wegen schuldrechtlichen und gesetzlichen Solidar- und Mithaftungsbestimmungen praktisch regelmäßig nur im Innenverhältnis Bedeutung)
- 10 Inländererklärung
Die Staatsbürgerschaft des Geschenknehmers ist anzuführen, damit eruiert werden kann, ob der Vertrag der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf oder nicht
- 11 Aufsandungserklärung
Diese ist die Grundlage für grundbücherliche Durchführung des Vertrages.
Quelle:
Vgl. Dokument-ID: 585671 | Claudia Sorgo – Astrid Maitz – Albert Scherzer | Muster | Checkliste